„Hohe Erwartungen sind unrealistisch“
Staatssekretär Stefan Kapferer im Interview Teil 2/2
Fortsetzung des Interviews:
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JOMEC: Laut Koalitionsvertrag soll dem Ärztemangel auch durch Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Tätigkeiten begegnet werden. Die Fachverbände sind bislang uneins. Kommt nun eine berufgruppenspezifische Tätigkeitsliste als Gesetz? Welche schnell wirksamen Maßnahmen gegen den medizinisch-pflegerischen Notstand sind geplant?
Kapferer: Wir müssen die Gesundheitsberufe an die neuen Anforderungen anpassen, die sich aus veränderten Versorgungsnotwendigkeiten ergeben. Dabei ist es unser Ziel, sie so aus-, weiter- und fortzubilden, dass sie sachgerecht und patientenorientiert ihre Arbeit tun können. Ein wichtiger Aspekt ist dabei eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Beteiligten über die Grenzen der einzelnen Berufsbilder hinweg. Die Delegation von Leistungen ist dabei ein Instrument, das im Zusammenwirken der verschiedenen Professionen Entlastung für alle schaffen kann. Ich glaube nicht, dass es dazu notwendig ist, die einzelnen Tätigkeiten gesetzlich detailliert aufzulisten. Eine solche „gesetzliche Liste“ ist unflexibel und sehr schnell nicht mehr aktuell.
JOMEC: Der Fachkräftemangel wird durch immer komplexere formale Ansprüche an die Ausbildung (Stichwort Mengennachweise) befeuert. Kleine Häuser verlieren oft die Möglichkeit, Nachwuchs auszubilden und zu binden. Welche Gegenmaßnahmen sind geplant?
Kapferer: Wenn Sie Mengennachweise sagen, nehme ich an, Sie sprechen von den Richtzahlen, die die Weiterbildungsordnungen für die Häufigkeit vorgeben, in der angehende Fachärzte bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durchgeführt haben müssen. Hier treffen Machbarkeit und Qualitätssicherung in der Weiterbildung aufeinander und ich kann nachvollziehen, dass gerade kleine Krankenhäuser dabei Probleme haben. Allerdings kann der Bund diese Probleme nicht lösen, da die ärztliche Weiterbildung in die Zuständigkeit der Länder bzw. der Ärztekammern fällt.
JOMEC: Echte sektorenübergreifende Versorgung scheitert oft an den Blockaden der Selbstverwaltung. Laut Koalitionsvertrag soll nun auch die Zulassung von MVZ strenger reglementiert werden. Weshalb geben Sie den Markt nicht frei?
Kapferer: Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass medizinische Versorgungszentren künftig nur unter bestimmten, engeren Voraussetzungen zugelassen werden sollen. Ziel ist es, die Freiberuflichkeit in medizinischen Versorgungszentren zu stärken und der Gefahr entgegenzuwirken, dass ärztliches Handeln durch Kapitalinteressen beeinflusst wird. Selbstverständlich bleibt daneben auch das Ziel, die sektorenübergreifende Verzahnung zu stärken. Dies ist im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich so vereinbart worden.
"Das Instrument der Sicherstellungszuschläge wird im Moment leider noch zu wenig genutzt."
JOMEC: Jedes dritte Krankenhaus in Deutschland schreibt rote Zahlen und die Mehrzahl sind kleine Häuser mit weniger als 200 Betten. Sollen diese Krankenhäuser die medizinische Versorgung in der Fläche auch zukünftig sichern und wie kann dies erreicht werden?
Kapferer: Die Aussage, dass jedes dritte Krankenhaus in Deutschland „rote Zahlen“ schreibt, geht vermutlich auf die jährlich stattfindende Krankenhausbarometer-Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts zurück und war das Ergebnis für vorangegangene Jahre. In der aktuellen Umfrage stellt sich die
Situation besser dar, so dass im Jahr 2008 nur noch jedes fünfte Krankenhaus einen Fehlbetrag verbucht hat.
Es ist keine Frage, auch ich würde mich freuen, wenn alle Krankenhäuser in Deutschland ohne Defizite arbeiten würden. Auf der anderen Seite müssen wir uns der Herausforderung stellen, dass die Krankenhäuser ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen müssen. Dass die weitestgehend einheitliche Vergütung aus den DRG-Fallpauschalen durchaus auskömmlich sein kann, zeigen die Krankenhäuser, die sich so organisiert haben, dass sie Gewinne erwirtschaften oder zumindest keine Verluste machen.
Zu Ihrer Aussage, dass insbesondere kleine Krankenhäuser mit weniger als 200 Betten Probleme haben, gibt es für mich zwei Antworten: Wenn in ländlichen Regionen kleine Krankenhäuser zu Sicherstellung der Grundversorgung benötigt werden, diese jedoch wegen geringer Fallzahlen ihre Leistungen nicht wirtschaftlich erbringen können, muss gehandelt werden. In diesem Fall können Sicherstellungszuschläge vereinbart werden. Dieses Instrument wird bisher leider noch zu wenig genutzt.
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung Vorgaben machen, damit die Vorhaltung der für die Versorgung notwendigen Leistungseinheiten gewährleistet wird. Sie haben dabei zu berücksichtigen, dass die Leistung nicht durch ein benachbartes Krankenhaus bereits erbracht werden kann.
Andere Krankenhäuser, die nicht zur Sicherstellung der Versorgung benötigt werden, können sich durch z. B. eine verstärkte Spezialisierung, aber auch durch Kooperationen und Fusionen mit anderen Krankenhäusern, erfolgreich in dem durch die DRG-Einführung verstärkten Wettbewerb positionieren. Immerhin haben nach dem letzten DKI-Krankenhausbarometer im Jahr 2008 fast 60 Prozent der Krankenhäuser unter 300 Betten einen Gewinn erwirtschaftet und 15 Prozent hatten ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Am besten stehen nach der Umfrage im übrigen die Krankenhäuser mittlerer Größe (300 bis 599 Betten) dar. Von diesen schreibt nur jedes zehnte Verluste.
Wir danken Herrn Kapferer für das Gespräch.
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Manche Kliniken stehen vor der drängenden Frage, wie sie Schließung oder Verkauf bzw. Trägerwechsel vermeiden und gleichzeitig vom wachsenden Schuldenberg herunterkommen können.
Viele „Einzelkämpfer“, insbesondere kleine und mittlere Häuser, verfügen jedoch nicht über die Instrumente der größeren Trägergesellschaften. Diese bündeln Kompetenzen in zentralen Organisationseinheiten und sind dadurch in der Lage, Erfolg versprechende Prozesse und standardisierte Verfahren schnell auf ihre Kliniken zu übertragen. Die Optimierung der Sekundärprozesse spielt dabei weiterhin die Hauptrolle.
Doch auch ohne derartige Strukturen können sich bedrohte Häuser Unterstützung sichern. JOMEC bietet seinen Kunden neben spezialisierten Beratungsleistungen auch die Übernahme der Geschäftsführung, eine Sanierungsbegleitung oder die Übernahme einzelner Funktionen/Stabsstellen an. Dies geschieht unabhängig von Interessen Dritter wie z. B. Kaufinteressenten.
JOMEC stellt derzeit in drei Einrichtungen die Geschäftsführung und in zwei Einrichtungen den Qualitätsmanagementbeauftragten. Damit tragen wir Verantwortung für vier Krankenhäuser, eine Poliklinik, ein MVZ sowie weitere soziale Dienste.
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