
Krankenhaushygiene wird Chefsache
Mehraufwand für Personal und Dokumentation
[Berlin, 02/2011] ]Der Gesetzesentwurf spricht Klartext: „Die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen … [des RKI] beachtet worden sind“.
Geschäftsführer und Vorstände werden auch dafür verantwortlich gemacht, das Auftreten bestimmter nosokomialer Infektionen und Erregern zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Dies soll künftig im Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene geregelt werden. Aufgenommen wird auch eine Verpflichtung für die Bundesländer, jeweils eigene Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Bislang gab es diese nur in Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Für Baden-Württemberg und Bayern gelten seit Januar 2011 eigene Hygienevorschriften.
Auffällig am jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Stand 02/2011), ist die ausdrückliche Verpflichtung der Leitung, die persönlich unmittelbar haftbar gemacht wird.
Eine Delegation der definierten Aufgaben wird nur an Fachkräfte möglich sein und erfordert eine im Krisen- bzw. Haftungsfall beweisbare Regelung.
Das Robert Koch-Institut wird gesetzlich beauftragt, zwei Kommissionen einzurichten, die verbindliche Empfehlungen erarbeiten sollen. Die Gesundheitsämter haben die Kliniken zu überwachen.
Außerdem soll der G-BA Hygieneindikatoren auswählen, die in den gesetzlichen Qualitätsberichten veröffentlicht werden müssen. Letzteres ist politischer Aktionismus, denn risikoadjustierte Indikatoren, die obendrein für Patienten verständlich sind, sind schwer denkbar, ganz abgesehen vom bürokratischen Mehraufwand. Wirksam sind allein externe Kontrollen.
Die geplante Gesetzesänderung ist im Kern richtig und wichtig. Schließlich ist es irrsinnig, dass Krankenhausküchen mittels EU-weit geltender Verordnungen zur Lebensmittelhygiene letztlich strenger reglementiert sind als die OP-Säle mancher Bundesländer.
Allerdings wird den Kliniken der nötige Mehraufwand für Fachkräfte, Tests, Kontrollen und Dokumentationen ohne Ausgleich aufgebürdet. „Größere Auswirkungen auf die Einzelpreise der medizinischen Dienstleistungen sind nicht zu erwarten“, heißt es lapidar. Obendrein mangelt es an Fachkräften. Der Verweis auf mögliche Einsparungen durch kürzere Liegezeiten im Einzelfall hilft nicht ernstlich weiter.
Das Gesetz soll im Sommer 2011 in Kraft treten.