Ausschluss von KTQ-Kriterien muss genehmigt werden
Antrag der Zertifizierungsstelle nötig
Einzelne Kriterien des KTQ-Katalogs, die für eine Einrichtung nicht zutreffen, dürfen nicht mehr einfach von der Bewertung ausgeschlossen werden. Nötig ist jetzt ein Antrag der Zertifizierungsstelle bei der KTQ GmbH. Beispiel ist das Kriterium „Ausbildung“, das sich bislang stark auf die Krankenpflege bezog und nun weitere Ausbildungen umfasst.
Werden beispielsweise MTA ausgebildet, so zählt dies dazu und das Kriterium muss beschrieben werden. Einfache Kurse wie ein Bobath-Kurs gelten laut KTQ dann als Ausbildung, wenn Sie Teil einer übergreifenden geregelten Ausbildung sind, z. B. zum Physiotherapeut, nicht jedoch, wenn Sie nur für bereits ausgebildete Therapeuten zusätzlich angeboten werden.
Anders wiederum verhält es sich, wenn diese und ähnliche Ausbildungen als eigene Einrichtung der Klinik mit Gewinnerzielungsabsicht konzipiert und angeboten sind, z. B. als Ausbildungszentrum für Externe. Dies könnte für beispielsweise für Simulationszentren gelten.
Die Facharztweiterbildung gilt nicht als Ausbildung im Sinne des KTQ-Katalogs.
Die KTQ betonte auf Nachfrage, dass jeder Einzelfall mit seinen spezifischen Besonderheiten zu prüfen sei und dafür die Antragstellung gefordert wird. Eine abschließende Liste mit Ein- und Ausschlusskriterien gebe es nicht.