Gesetzlicher Qualitätsbericht 2007
Neues und Termine
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Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf das Jahr 2007 (Berichtsjahr 2006), wobei die Inhalte im Wesentlichen noch stimmen. Alle aktuellen Informationen finden Sie in unseren Fachinformationen zum gesetzlichen Qualitätsbericht 2011
(Berichtsjahr 2010).
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Dieses Jahr ist es wieder soweit:
Der gesetzliche Qualitätsbericht wird abgefragt. Damit auch die Daten der externen Qualitätssicherung einfließen können, wurde die Abgabefrist von Ende Juni auf den 31. August und mittlerweile auf den 31. Oktober 2007 verschoben. Dieses Jahr muss sowohl eine pdf- also auch eine XML-Datei übermittelt werden.
Verschobener Abgabetermin: 31. Oktober 2007
Die wichtigsten Änderungen:
Für die Nutzer soll der Bericht verständlicher und informativer werden. Immerhin verschwindet ein bisschen Fachchinesisch wie „Systemteil“ ...
Hier einige Änderungen in Kürze:
- Die krankenhausweiten und fachabteilungsbezogenen Top-DRG-Listen entfallen zugunsten von erweiterten ICD- und OPS-Listen.
- Neu hinzu kommen „Kompetenzdiagnosen und -prozeduren“.
- Ambulante Behandlungsmöglichkeiten und besondere oranisatorische Einheiten, z.B. Zentren, sollen ausführlicher dargestellt werden.
- Ergebnisse ausgewählter Indikatoren aus dem BQS-Verfahren sollen detailliert wiedergegeben werden.
Marketingpotenzial nutzen
„Alles kann – einiges muss“, ist die Ausgangssituation für Ihren gesetzlichen Qualitätsbericht!
Der neue Bericht wird deutlich bessere Möglichkeiten enthalten, sich gegenüber den wichtigsten Marketing-Zielgruppen Einweiser und Patienten positiv darzustellen. Es lohnt sich, auf die Text-, Bild- und Informationsqualität Wert zu legen.
Bei den Berichten des Jahres 2005 gibt es große Unterschiede: Einige Häuser texten professionell in verständlicher Sprache, präsentieren ihr Serviceangebot ansprechend und nehmen mit Bildern und persönlichen Eindrücken die Scheu vor dem Krankenhausaufenthalt.
Die Meisten beließen es aber beim schlichten Output der Software-Tools. Der jedoch bietet inhaltlich keinen Wert für Patienten und ist aus grafischer Sicht wenig ansprechend.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sind bei weitem nicht so streng, wie allgemein geglaubt. Lediglich die Datenbankversion (XML) muss exakt digitalen Anforderungen genügen, damit später automatisierte Auswertungen funktionieren.
Lassen Sie die Chance nicht ungenutzt, Ihr Haus bestmöglich darzustellen. Fördern Sie Vertrauen durch verständliche Informationen und emotional positiver Aufmachtung!
JOMEC bietet „Full-Service“ und übernimmt alle Arbeiten für Ihren Qualitätsbericht: Datenaufbereitung, Texte, Gestaltung, Datenausgabe.
Wir optimieren kostengünstig Ihren Bericht bis zur abgabefertigen XML- und pdf-Datei. Fragen Sie uns!
Fragen und Antworten zum Qualitätsbericht
Welche Häuser/Standorte müssen den Bericht abgeben?
- Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser.
- Der Qualitätsbericht ist vom Krankenhaus selbst (nicht z.B. von einer Trägerschaft) auszufüllen. Bei einem Krankenhaus/Krankenhausträger mit mehreren Standorten ist der Qualitätsbericht für jeden einzelnen Standort auszufüllen.
- Bis zu drei ausgelagerte Fachabteilungen oder bis zu drei ausgelagerte Funktionsbereiche zählen nicht als eigener Standort.
- Für Krankenhäuser mit mehreren Standorten „innerhalb eines eng begrenzten Raumes“, z. B. Stadtgebiet, sind Ausnahmen möglich, wenn Kliniken oder Funktionsbereiche nur an jeweils einem der Standorte vorgehalten werden.
Drohen Sanktionen, wenn der Bericht nicht abgegeben wird?
- Krankenhäuser, die den Qualitätsbericht nicht fristgerecht veröffentlichen, werden gemäß § 17 c KHG „Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen“ jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
Für wen soll der Bericht formuliert werden?
- Der Bericht richtet sich an die Öffentlichkeit und ganz besonders an (potenzielle) Patienten, denen er als Entscheidungshilfe bei der Krankenhauswahl dienen soll.
- Zielgruppe sind aber auch niedergelassene Ärzte und Krankenkassen. Kostenträger dürfen auf Grundlage des Berichtes bestimmte Häuser empfehlen!
Wichtig:
Trotz vorgegebener Struktur und Beschränkungen bieten sich viele Möglichkeiten, das Leistungsspektrum optimiert zu präsentieren und auf Besonderheiten Ihres Krankenhauses hinzuweisen, z.B. für Patienten interessante Service-Leistungen. Viele weiterführende Informationen können geschickt eingebunden werden. Besonderen Wert sollte man auf einen klaren und für Laien verständlichen Sprachstil legen, und zwar nicht nur bei DRG-Beschreibungen.
Unser Tipp:
Der Basisteil lässt sich weitgehend automatisch aus Ihrem §21-Datensatz generieren, was viel Zeit spart und Fehler vermeidet. Wir übernehmen bei Bedarf das komplette Daten-Management, helfen bei der Formulierung des Systemteils und erstellen Berichte in den von Ihnen gewünschten und gesetzlich geforderten Formaten.
Wir unterstützen Sie auch bei folgenden Aufgaben ...
- günstigere Qualitätssicherung durch schlankes „integriertes Qualitätsmanagement“ (QM-Implementierung, Selbstbewertungs- und Qualitätsberichte, Zertifizierung).
- Sparen durch Synergien im Datenmanagement (DRG-Daten-Analyse, -Benchmarking, Berichtswesen und Qualitätsbericht aus einer §21-Datenquelle).
- Anpassung öffentlichkeitswirksamer Qualitätsberichte an die Marketing- und PR-Konzeption.