Das Wichtigste zum gesetzlichen Qualitätsbericht 2009 in Kürze
- Der Abgabetermin 2009 wurde vom 30. Juni auf dem 31. August verschoben!
Die Verschiebung gab der G-BA am 23. März bekannt, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die weiteren Termine bleiben bestehen. Hintergrund ist, dass die Softwareanbieter mehr Zeit benötigen, um die erst kürzlich beschlossenen Änderungen einzupflegen.
- BQS-Daten müssen erst zum Dezember nachgeliefert werden, wobei die Übermittlung automatisch von den BQS-Stellen übernommen wird.
- Internes Zeitziel für die Fertigstellung sollte der 29. Mai sein, damit mögliche Übermittlungsprobleme keinen Zeitdruck verursachen.
- Als Vorbereitungszeit sollten je nach Größe des Hauses mind. 3 Monate eingerechnet werden, damit die Mitarbeiter nicht voll mit dem Bericht ausgelastet werden.
- Der G-BA arbeitet darauf hin, dass der Qualitätsbericht künftig jährlich statt alle zwei Jahre erstellt werden soll.
Qualitätsbericht bald jährlich? Und: Tipps für die Erstellung

- Die gesetzlichen Qualitätsberichte werden bald bei Onlinediensten verlinkt sein
Nach dem Termintrubel der letzten Jahre rund um den gesetzlichen Qualitätsbericht hofften alle "Betroffenen", dass es dieses Jahr etwas geregelter zugeht. Schließlich hat man jetzt Erfahrung. Aber weit gefehlt. Der G-BA gab am 23. März bekannt, dass der Abgabetermin auch in diesem Jahr verschoben wird, und zwar vom 30. Juni 2009 auf den 31. August 2009!
Der künftige Standardtermin ist der 30. Juni. Bisher kam es stets zu Verschiebungen – erst wegen der Probleme mit der Datenbank-Version (XML), dann, weil auf das BQS-Verfahren gewartet wurde und jetzt aufgrund der Softwareanbieter, die es nicht schaffen, die vom G-BA erst kurzfristig bekannt gegebenen Änderungen in die Software einzuspielen.
Dieses Jahr sollen die BQS-Daten (Teil C-1 des Berichts) später nachgeliefert werden, was teilweise automatisch nach der BQS-Abstimmung mit der Klinik geschieht. Die Kliniken können dann wählen, ob sie auch ihre pdf-Version des gesetzlichen Qualitätsberichts um die BQS-Daten ergänzen, was empfehlenswert ist. Die ergänzte Version muss dann bis zum 31. Dezember 2009 abgegeben werden. Leider wird das Verfahren dadurch nicht einfacher.
Jährliche Abgabe gefordert
Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich dafür ein, dass der gesetzliche Qualitätsbericht künftig jährlich anstatt alle zwei Jahre erstellt werden muss. Dadurch werden die Häuser noch stärker darauf achten, dass der Aufwand im Haus nicht zu hohe Kosten verursacht. Eine externe Erstellung kann für viele günstiger sein. Auch halbautomatische Software kann nützlich sein, doch auch bei diesen sind Vor- und Nacharbeiten nötig und das vorgegebene Layout „von der Stange" und der Verzicht auf Zusatztexte und -informationen sind wenig werbewirksam.
Die digitalen Berichtsdaten und die pdf-Version des Berichts werden Patienten und Einweisern über diverse Internetseiten zugänglich gemacht.
Bericht verlinkt im Online-Stadtplan
Online-Dienste wie „Google Maps", „Stadtplandienst" oder „Gelbe Seiten" werden in ihren Landkarten, Stadtplänen und Verzeichnissen direkte Links zu den pdf-Qualitätsberichten einbinden. Damit automatische Internet-Suchsysteme später die Klinik gut im Ranking positionieren, ist eine gezielte Aufbereitung der Hausdaten nötig. Gleichzeitig ist die Hauptzielgruppe der Krankenhäuser die am stärksten wachsende Nutzergruppe des Internets, nämlich die sogenannten „Silver-Surfer" ab ca. 50 Jahren. Die marketingorientierte Darstellung wird also immer wichtiger, zumal die Verbreitung kostenlos ist.
JOMEC bietet „Full-Service" für Ihren Qualitätsbericht: Datenaufbereitung und XML-Ausgabe, Text und Layout sowie pdf-Ausgabe und Druckdaten. Fragen Sie uns dazu.