Gesetzlicher Qualitätsbericht bald jährlich
[Berlin, 7.2.2011] Die Bundesregierung plant im Zuge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Sommer 2011 auch eine Änderung des § 137 (5) SGB V. Der gesetzliche Qualitätsbericht soll ab dann jährlich erscheinen und durch Hygienedaten ergänzt werden. Dies geht aus dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze" hervor.