Informationen zum gesetzlichen Qualitätsbericht 2010/2009
Das Wichtigste in Kürze
[Update, Stand 7.3.2011]
- Die Updates der Softwarehersteller sind ab Anfang März zu erwarten (gem. Rückfrage bei einem der Hersteller).
- Abgabetermin: 15. Juli 2011 (ohne Teil C-1 zur externen vergleichenden Qualitätssicherung, sprich BQS-Daten)
- 20.05.2011 - 15.07.2011 möglicher Zeitraum zur Abgabe
- Abgabetermin der um C-1 ergänzten pdf-Datei (freiwillig): 31.12.2011. Die digitalen BQS-Daten werden ohne Zutun des Krankenhauses direkt übermittelt.
- Internes Zeitziel für die komplette Fertigstellung sollte der 29. Mai sein, damit mögliche Übermittlungsprobleme keinen Zeitdruck verursachen. Um genügend Zeit für Layout und Korrekturläufe zu haben, muss die Rohversion mit allen Inhalten und Texten Ende April an die Grafik übergeben werden.
- Als Vorbereitungszeit sollten je nach Größe des Hauses mind. zwei Monate eingerechnet werden, um die nötigen Abstimmungen zu organisieren.
- Die Bundesregierung plant im Zuge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Sommer 2011 auch eine Änderung des § 137 (5) SGB V. Der gesetzliche Qualitätsbericht soll ab dann jährlich erscheinen und durch Hygienedaten ergänzt werden.
Inhaltliche Änderungen im Bericht:
- Es müssen in der Datenbankversion alle Hauptdiagnosen und Prozeduren angegeben werden, nicht mehr wie bislang 80% der Ziffern.
- Neu muss der Berichtsteil C-7 "Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 SGB V" erstellt werden. Dabei muss die Anzahl der Ärzte bzw. Therapeuten mit Fortbildungspflicht angegeben werden, die Anzahl derjenigen davon, die der "Nachweispflicht" unterliegen und wiederum davon die Anzahl, die den Nachweis erbracht haben.
- Die Teilstationäre Fallzahl muss nun verpflichtend angegeben werden. Sowohl für das Krankenhaus gesamt als auch für die Fachabteilungen.
- Die apparative Ausstattung muss nicht mehr für jede Fachabteilung angegeben werden, sondern es genügt eine Liste für das Gesamthaus.
- Neben Ärzten und Pflegekräften muss nun auch die Anzahl des therapeutischen Personals in Vollkräften, angegeben werden, sowohl auf fachabteilungsebene als auch für das Gesamthaus.
- Welche BQS-Daten unter C-1.2 anzugeben sind, wird erst im Mai 2011 festgelegt.
- Einige Auswahllisten der in Form von Listen anzugebenden Informationen wurden geändert bzw. ergänzt.
Tipp: Kostenlose Werbung!
- Durch die Verbreitung via Internet kann der Qualitätsbericht eine große und vor allem kostenlose Werbewirkung entfalten.
- Online-Dienste wie „Google Maps“, „Stadtplandienst“ oder „Gelbe Seiten“ werden früher oder später in ihren Landkarten, Stadtplänen und Verzeichnissen direkte Links zu den pdf-Qualitätsberichten einbinden. Deshalb ist die Imagewirkung der Berichte wichtig.
- Gleichzeitig ist die Hauptzielgruppe der Krankenhäuser die am stärksten wachsende Nutzergruppe des Internets, nämlich die sogenannten „Silver-Surfer“ ab ca. 50 Jahren.
- Damit automatische Internet-Suchsysteme später die Klinik gut im Ranking positionieren, ist eine gezielte Aufbereitung der Hausdaten nötig.
Unser Angebot
JOMEC bietet „Full-Service“ oder Teilleistungen für Ihren Qualitätsbericht:
- Datenaufbereitung
- Werbliche Darstellung der Fachabteilungen, des Hauses u. v. m.
- Text und Redaktion
- Profi-Layout vom Grafiker nach Ihrem Corporate Design oder individuellem Entwurf
- XML-Ausgabe
- pdf-Ausgabe für Internet, zum Ausdruck und für Druckereien
- Keine Software nötig
Wichtig:
Wir betreuen jeden Bericht und jeden Kunden individuell. Bitte fragen Sie uns deshalb bereits im Januar 2011 nach einem Angebot, damit wir ausreichende Kapazitäten einplanen können.
