
Raus aus dem Gefängnisrisiko
Ein Risikoaudit für das Management hilft dabei
Aktuelle Presseberichte aus Berlin und München zeigen deutlich: Klinikmanager und Führungskräfte stehen ständig mit einem Bein im Gefängnis, egal ob Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Chefärzte oder ähnliche. Natürlich gehören Haftungsrisiken zum Job, sie lassen sich zu Recht nicht gänzlich ausschließen. Doch allzu viele verlassen sich fahrlässig darauf, dass schon nichts passieren wird.
Daher gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und noch besser sind systematische Vorkehrungen, die Betrügereien von vornherein erschweren oder unmöglich machen.
Manager und Führungskräfte sollten auf Details achten und auch heiße Eisen anpacken.
Folgende Fragen sollten geklärt sein:
- Werden alle relevanten gesetzlichen oder andere einschlägige rechtliche Regelungen eingehalten?
- Gibt es Unternehmensbereiche oder einzelne Mitarbeiter, die versuchen, sogenannte „rechtliche Grauzonen“ auszunutzen, z. B. durch medizinisch ungerechtfertigte Mehrleistungen, durch Hin- und Herüberweisen zwischen ambulantem und stationären Bereich verschiedener Fachabteilungen oder durch unzulässige Liquidationen?
- Sind Kooperationsverträge mit anderen Behandlungspartnern wasserdicht und frei von unerlaubten Prämienzahlungen?
- Gibt es „Altlasten“, z. B. unzulässige Altverträge oder „Regelungen unter der Hand“, die vor Übernahme der Aufgabe getroffen und weiterhin praktiziert werden?
- Gibt es unübersichtliche, intransparente Unternehmensstrukturen, die riskante Alleingänge von Mitarbeitern wirtschaftlicher oder medizinischer Art begünstigen? Ist das Controlling und Berichtswesen geeignet, um mögliche Haftungsrisiken und Fehler sofort zu erkennen?
- Werden alle Leistungen korrekt abgerechnet?
- Werden alle Leistungen ausschließlich von den dazu befugten Mitarbeitern erbracht (Arztwahl, facharztgebundene Leistungen etc.)?
- Sind die bestehenden präventiven Regelungen geeignet, um Fehlverhalten zu bekämpfen und ggf. das eigene Haftungsrisiko zu minimieren?
„Viel hilft viel“ ist falsch
Wer nun meint, je mehr Dienst-, Arbeits- und sonstige Anweisungen für alle möglichen Einzelfälle ausgegeben werden, desto sicherer wird es, der täuscht sich. Der Kreislauf von Anweisung, „Erinnerung aus gegebenem Anlass“ und „Erinnerung an die Erinnerung“ endet in einem Papierwust, der von keinem Gericht ernst genommen wird. Und statt das Haftungsrisiko zu reduzieren, landet man sogar tiefer im Organisationsverschulden.
Erst wenn eine Anweisung kontinuierlich Teil von Belehrungen und Schulungen (auch für neue Mitarbeiter) ist und stichprobenhaft überprüft wird, sinkt auch das Risiko der Haftung durch Organisationsverschulden für den Fall, dass es doch einmal zum Ernstfall kommt.
Im Rahmen unseres „Management-Risikoaudits“ lassen sich Risiken für Manager aufspüren und durch geeignete Maßnahmen abstellen.
Dabei prüfen wir vor Ort:
- Regelungen und Anweisungen
- Qualität des Risiko-Controllings
- Stichproben zu Abrechnung, Dokumentation und Durchführung
- Einhaltung der Vorgaben und Vorschriften in der Praxis
- Ggf. gezielte und unabhängige Überprüfung von VerdachtsfällenVorhandene Risiken
Im Rahmen der Analyse gilt es, (Vor-)
Verurteilung und Kriminalisierung zu vermeiden. Mögliche Risiken werden gemeinsam mit den Mitarbeitern aufgedeckt und pragmatisch behoben.
Das liegt nicht nur im Interesse des Managements, sondern insbesondere im Interesse derjenigen Mitarbeiter, die widerwillig bei rechtswidrigen Praktiken mitmachen, weil Sie Druck und Nachteile fürchten. Diese werden früher oder später - wie in Berlin geschehen - auspacken.