Reha-Einrichtungen: So spitzen Sie den Bleistift!

 

 Mit der „blutigen Entlassung“ in die Reha verhält es sich wohl so, wie mit allen Gerüchten und Schreckensmärchen: Ein Körnchen Wahrheit steckt drin. Denn auch wenn die massive Verweildauerverkürzung in den Akuthäusern der letzten Jahre nicht automatisch sinkende medizinische Qualität für die Patienten bedeutet, so spürt der Reha-Sektor deutlich die Folgen: Der Schweregrad der zu behandelnden Fälle steigt, Patienten mit höherem Pflegebedarf sind zu behandeln.

Auch der medizinische Fortschritt, insbesondere in der Anästhesie wirkt sich auf die Reha aus: Immer ältere Patienten können verhältnismäßig gut durch die OP gebracht werden und sind im Anschluss rehapflichtig.
Beide Effekte steigern den Kostendruck. Und als ob das nicht genug wäre, wird noch das neue Arbeitszeitgesetz auf das Belastungs-EKG der Reha-Häuser geschrieben. Die Flucht vor dem Kostendruck in Nebenbereiche wie „Wellness“ oder „Prävention“ ist (nicht mehr bzw. noch) nicht erfolgversprechend.

Kosten senken durch adäquate und effiziente Leistungserbringung

Wenn nun der Preis fix ist, müssen sich die Behandlung und alle weiteren Kosten ausschließlich an diesem Zielwert orientieren. Zunächst gilt es, die Basiskosten für Hotellerie, Technik und Verwaltung kritisch zu prüfen. Bei Reinigung, Wäscherei, Speisenversorgung sowie den Instandhaltungskosten (Energie, Wartungsverträge etc.) lassen sich durch Nachverhandlungen oft Einsparungen erzielen.

Diese Basiskosten müssen auf die Standardbehandlungen aufgeschlüsselt werden, um Gewinn- und Verlustbringer zu ermitteln.

Ansätze zur Optimierung der Behandlungskosten:

  • Verordnungsverhalten im ärztlichen Dienst.
  • Fallstruktur- und Leistungsermittlung.
  • Entwicklung von Standardbehandlungswegen (mit/ohne definierten Zusatzleistungen).
Verhältnis Auslastung-Verordnungen eines Beispielkrankenhauses. Infografik © JOMEC GmbH.

Wie das Schaubild zeigt, findet sich in den Einrichtungen häufig das Problem, das die Leistungsmenge, sprich die Verordnungen, nicht mit der Auslastung, sprich der Fallzahl, einhergeht. Wenn wenig los ist, wird gern mehr verordnet und umgekehrt. Das eingeschliffene Verordnungsverhalten muss aufgebrochen werden, um für eine planbare und adäquate Leistungserbringung zu sorgen. Eine gute Methode ist, sich mit den Erfahrungswerten des pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Personals auf Standardbehandlungen mit definiertem Umfang zu einigen. Zunächst sollte dazu die Fallstruktur analysiert werden, um Gruppen zu bilden. Zu diesen Gruppen werden die jeweils von den Kostenträgern vorgegebenen Mindeststandards ermittelt und mit den tatsächlich erbrachten Leistungen verglichen. Oft ergibt sich bereits hier ein Einsparpotenzial, welches jedoch nicht zwangsläufig voll ausgeschöpft werden muss, will man beispielsweise besondere Spezialitäten anbieten.

Es lohnt sich, in die Definition der Standards einigen Aufwand zu stecken: Welche Behandlungen sind wie oft und in welcher Form nötig? Was kommt beim Patienten als empfundener Mehrwert an? Lässt sich besonderer Service auch durch günstigere Betreuungsangebote statt teurer Behandlungen erreichen? Werden Behandlungen regelmäßig von überqualifizierten Mitarbeitern erbracht? Der Aufwand macht sich nicht nur durch eine effizientere Leistungserbringung bezahlt, sondern bringt auch Pluspunkte im Qualitätsmanagement: Durch definierte Abläufe lässt sich Qualität besser messen und zielgerichtet steigern und Patienten können besser informiert werden. Damit ist man auch gewappnet für zunehmende Qualitätsprüfungen bis hin zur erfolgsorientierten Vergütung, wie es die Barmer derzeit erprobt.

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