
Budgetverhandlungen: Jeder Cent zählt!
Viele Details müssen verhandelt werden
Noch stehen nicht alle Landesbasisfallwerte (LBFW) fest, damit das Budget effektiv gerechnet werden kann. Auch bei schon geeinigten Werten fehlt teilweise noch die Berücksichtigung der Tarifauswirkungen (siehe Tabelle). Doch nicht die einfache Multiplikation des LBFW mit dem Casemix führt zur Erlössumme für das Krankenhaus, wie die nachfolgenden Punkte aufzeigen. Vielmehr ist mit den Krankenkassen über eine Fülle von Einzelkomponenten, die zu Zu- und Abschlägen führen können, zu verhandeln.
Vor dem Hintergrund der neuen Mehr- und Minderausgleichsregelungen kommt der Leistungsverhandlung eine besondere Bedeutung zu. Hier sind bei der Jahresabrechnung schnell zigtausend Euro an die Kassen abzuführen, wenn erbrachte Mehrleistungen nicht passend vereinbart wurden.
Bei der Verhandlung von Mehrleistungen drängen die Krankenkassen auf deutliche Preisabschläge. Hierzu ist die erste Entscheidung der Schiedsstelle Niedersachsen interessant, die einen Abschlag von 10 Prozent für gerechtfertigt hält. Allerdings wurde hier von Seiten der Kassen bereits Klage angekündigt.
Das Thema „Selektivverträge“ ist für die Zukunft ebenfalls noch nicht vom Tisch. Hier sind die Krankenhäuser gut beraten, zeitnah Lösungen zu finden, um eine Rabattschlacht zu vermeiden. Kluge Verbundstrategien sind daher gefragt, um sich gemeinsam mit den Nachbarn zu positionieren.
Viele Krankenhäuser führen das schwierige Budgetgeschäft in Verhandlungskommissionen oder Zweckverbänden unter Beteiligung von Kollegen anderer Häuser. Die Sicht des Kollegen, der manchmal auch Konkurrent sein kann, ist hilfreich.
Darüber hinaus schafft eine externe Prüfung des Budgetwerkes mehr Sicherheit. Oft lohnt sich auch die externe Begleitung der Verhandlungen.Wir unterstützen Sie gern!
| LBW ohne Kappung und Ausgleich 2009 | LBW ohne Kappung und Ausgleich 2008 | + / - in Euro | + / - in Prozent | |
| Bayern 1) | 2.880,93 | 2.819,14 | 61,79 | 2,19 |
| Brandenburg | 2.796,00 | 2.765,43 | 30,57 | 1,11 |
| Bremen | 2.966,58 | 2.878,00 | 88,58 | 3,08 |
| Hamburg | 2.870,00 | 2.824,00 | 46,00 | 1,63 |
| Hessen | 2.868,50 | 2.826,12 | 42,38 | 1,50 |
| Niedersachsen | 2.817,17 | 2.785,00 | 32,17 | 1,16 |
| Nordrhein-Westfalen | 2.789,50 | 2.754,49 | 35,01 | 1,27 |
| Rheinland-Pfalz | 3.008,07 | 2.953,53 | 54,54 | 1,85 |
| Saarland | 3.008,00 | 2.934,83 | 73,17 | 2,49 |
| Sachsen | 2.775,00 | 2.753,63 | 21,37 | 0,78 |
| Sachsen-Anhalt 2) | 2.775,00 | 2.775,00 | – | 0,00 |
| Schleswig-Holstein 3) | 2.777,00 | 2.685,00 | 92,00 | 3,43 |
| Thüringen | 2.835,14 | 2.761,00 | 74,14 | 2,69 |
Fehlende Bundesländer: LBFW noch nicht festgelegt. 1) noch ohne Tariferhöhung 2) LBFW 2009 wie 2008 vereinbart 3) endgültige Tarifrate folgt 2010. Quelle: AOK Bundesverband Juni 2009.
Alle Punkte vorbereitet? Checkliste „Budget-ABC“
In diesen Tagen machen sich die Controller an das gewaltige Zahlenwerk. Die Verhandlungspartner kommen zum alljährlichen Budgetritual zusammen. 2009 sollten u. a. folgende Punkte bedacht sein:
- Ausbildungsstättenfinanzierung
- Begleitpersonenzuschlag
- Bewertungsrelation (CM)
- Case-Mix-Index
- DRG-Systemzuschlag
- Erlösausgleiche aus Vorjahren
- Fallzahl
- G-BA-Finanzierungszuschlag
- Kappungszuschläge
- Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Art/Menge Preise)
- Neueinstellung von Pflegepersonal (0,48 Prozent)
- Nichtteilnahme an der Notfallversorgung
- Praxisanleiter
- PsychPV-Personalanpassung
- Qualitätssicherungszuschlag
- Rabbattierung von Mehrleistungen
- Sicherstellung der Versorgung
- Tarifkostennachweis (2,08 Prozent)
- Überfinanzierungsabschlag bei geringeren Tarifsteigerungen
- Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen (0,2 Prozent, Nachweis)
- Verlängerung der Konvergenzphase (Zu-/Abschläge)
- Wiedereingliederung besonderer Einrichtungen
- Zentrumsfunktionen z. B. Brustzentrum (Zuschlag)
- Zusatzentgelte nach § 6 (Art/Menge)