Arbeitszeitgesetz: Übergangsfrist läuft aus!
Nach der aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI, Stand 09/2006) haben erst 40% der Krankenhäuser neue Arbeitszeitmodelle eingeführt. Für den Rest gilt: Spätestens ab Januar 2007 müssen die Arbeitszeiten der Ärzte den Anforderungen des „neuen“ Arbeitszeitgesetzes entsprechen, da die Übergangsregelung nun wohl endgültig ausläuft. Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch die Aufsichtsbehörden werden erwartet.
Die Zeit drängt also. Vor allem kleine Häuser sind laut DKI spät dran. Sie haben wie die meisten auf das Ende der Tarifstreitigkeiten sowie auf eindeutige gesetzliche Entwicklungen gewartet.
Nun fehlen Zeit und Ressourcen, um zügig neue individuelle Arbeitszeit-Regelungen zu finden. Externe Unterstützung ist gefragt. Idealtypisch und selbst unter dem gegebenen Zeitdruck sind folgende Bausteine sinnvoll:
- Reorganisation der Aufgaben. Das meint auch die weitgehende Verlagerung von Tätigkeiten von „teuren“ zu „günstigeren“ Berufsgruppen.
- Personalbedarfsermittlung anhand der neuen, günstigeren Organisationsstruktur.
- Neue Arbeitszeitmodelle auf Grundlage des günstigeren Personalbedarfs.
Mehrkosten eindämmen durch Tätigkeitsverlagerungen
Die jüngsten Tarifabschlüsse sowie der mögliche Mehrbedarf an Ärzten aufgrund des neuen Arbeitszeitgesetzes führen zu steigenden Arbeitskosten. Die richtige Reaktion darauf ist letztlich nur, die „teure“ Arbeit mittels einer Tätigkeitsverlagerung effizienter zu nutzen.
Die altbekannte Situation, dass Fachkräfte regelmäßig Hilfstätigkeiten erledigen und Ärzte mehr dokumentieren als diagnostizieren und behandeln, muss abgestellt werden. Positiver Nebeneffekt ist eine höhere Arbeitszufriedenheit durch Aufwertung der jeweiligen Aufgaben.
Die genannte Reihenfolge der Bausteine sorgt dafür, mit den ohnehin notwendigen Abstimmungsprozessen gleich zwei Fliegen zu schlagen: Die Verbesserung der Organisation und die neue Arbeitszeitorganisation. Zunächst die Reorganisation vorzunehmen, erspart hinterher eine aufwändige Anpassung der frisch erstellten Arbeitszeitmodelle.
Obendrein können die gesetzeskonformen Modelle kostengünstiger konfiguriert werden, wenn zuvor die Arbeitsverteilung verbessert wurde. Der Grund dafür: meist werden rein rechnerisch zusätzliche Stellen benötigt. Werden aber die Kapazitäten und Ressourcen der Mitarbeiter besser genutzt, kann unter Umständen auf Neueinstellungen verzichtet werden.